wie werden rechtsanwaltskosten berechnet?

Die Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts, werden auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.

Selbstverständlich berate ich Sie vor dem ersten Beratungsgespräch über die voraussichtlich entstehenden Gebühren. In der Regel richten sich die Gebühren - beispielsweise in zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - nach dem Gegenstandswert der Sache. Ebenso ist die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Budgets möglich. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können weitere Gerichtskosten hinzukommen.

PROZESSKOSTENHILFE   RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Für Personen mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht zu beantragen. Auch hierbei berate ich Sie gerne.   Darüberhinaus übernehmen wir für Sie die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.






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